Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele des BFV

 

1. VERANSTALTER, TEILNAHMEBERECHTIGUNG

1.1. Der BFV e.V. (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet) ist Veranstalter des Gewinnspiels und somit ausschließlich für dessen Durchführung verantwortlich.

1.2. Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer (Spieler) der BauPokal-Bezirksfinals 2020, die bei Beginn des Gewinnspiels mindestens 14 Jahre alt sind und einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter des Veranstalters, dessen Tochterunternehmen, der beteiligten Kooperationspartner sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.

1.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nutzer, die falsche Angaben gemacht haben, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, Manipulationen vornehmen oder vornehmen lassen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

 

2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL

2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur vor Ort bei den BauPokal-Bezirksfinals 2020 möglich

2.2. Zur Teilnahme berechtigt sind nur die Spieler der beim entsprechenden Bezirksfinale teilnehmenden Mannschaften

2.3. Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.

2.4. Um teilnehmen zu können, muss der Nutzer grundsätzlich folgende korrekte Angaben machen bzw. bestätigen:

  • Angabe von Vor- und Nachname
  • Angabe des Geburtsdatums
  • Bestätigung der Teilnahme durch die Unterschrift

2.5. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmer verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung von Teilnehmerdaten.

 

3. DAUER DES GEWINNSPIELS

Das Gewinnspiel findet am 21. Mai 2020 zur Zeit des jeweiligen Bezirksfinals statt. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

 

4. GEWINNE, ERMITTLUNG UND BENACHRICHTIGUNG ÜBER DEN GEWINN UND EINLÖSUNG

4.1. Der Veranstalter verlost bei diesem Gewinnspiel pro Bezirksfinale den folgenden Gewinn:

Preis: 1x DFB Heim-Trikot zur EM 2020 von adidas

4.2. Der Gewinn ist nicht austauschbar. Der Gewinn ist nicht übertragbar und nicht verkäuflich. Die Barauszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.

4.3. Die Gewinnermittlung erfolgt folgendermaßen:
Der Gewinner wird vor Ort bei den Bezirksfinals im Rahmen der Siegerehrung ausgelost.

4.4. Der Gewinner wird vor Ort nach der Auslosung verkündet.

4.5. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Leistungen, die von Dritten erbracht werden.

4.6. Nur bei der Siegerehrung anwesende Personen sind gewinnberechtigt.

 

5. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR NUTZUNG DER ANGEGEBENEN DATEN

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten (Name, Geburtsdatum) gemäß den Datenschutzrichtlinien verwendet werden, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von Veranstalter nur zum Zwecke des Gewinnspiels genutzt und anschließend gelöscht. Das Einverständnis des Teilnehmers ist jederzeit widerruflich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme unseres Tochterunternehmens der BFV Service GmbH und unserem Partner Bayerische Bauwirtschaft.

 

6. DATENSCHUTZ

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter http://bfv.de/cms/datenschutzrichtlinien_bfv.html (siehe IV. Nr. 15).

 

7. HAFTUNG

Schadenersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, einfach fahrlässig verletzt, haftet der Anbieter für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Einschränkungen der vorstehenden zwei Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen, insbesondere, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen seine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

8.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8.3. Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

8.4. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram/Facebook und wird in keiner Weise von Instagram/Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.